Schadensbewertung

Wertermittlung von Gehölzen

Neben der so genannten Naturalrestitution (Herstellung des ursprünglichen Zustands) besteht die Möglichkeit der Wertermittlung. Grundsätzlich können zwei Sachverhalte eine Wertermittlung notwendig machen: Beim Schadenersatz geht es um die Beschädigung oder Zerstörung von Gehölzen, wobei die Funktion des Gehölzes eingeschränkt wird oder verloren geht.

Eine Entschädigung kommt bei einem Flächenentzug zum Tragen. Sind Gehölze oder andere Pflanzen betroffen, so sind diese zu entschädigen. Dies ist häufig bei größeren Straßenbau-Maßnahmen der Fall.

In beiden Fällen wird das Sachwertverfahren nach Koch zur Wertermittlung herangezogen. Es hat sich als höchstrichterlich anerkanntes Verfahren etabliert und wird regelmäßig angepasst.

Unsere MitarbeiterInnen nehmen regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teil und setzen somit alle rechtlichen und technischem Entwicklungen im Bereich der Wertermittlungen um.

Sie benötigen eine Wertermittlung von Bäumen, Sträuchern oder anderen Pflanzen?
Dann sprechen Sie uns an!

Ihre Ansprechpartner!

Dr. Burkhard Walter
Dipl.-Agraringenieur, ö.b.v.

Fon: 05241 – 210 06 74

Dr. Hans-Georg Scherer
Dipl.-Forstwirt, ö.b.v.

Fon: 0551 – 4 54 64